Ärzteausbildung erhitzt Gemüter
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sorgt für Aufruhr. Ausbildung und Qualitätssicherung fallen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer. Es gehe um Macht und Einfluss, sind Kammerfunktionäre sicher.

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A.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammerg, Foto: ÖÄK/Christian Leopold
Von einem „Schildbürgerstreich“, „Entsetzen“ und einer „Desavouierung des ärztlichen Berufsstandes“ war die Rede, jegliches Verständnis für die Entscheidungen des Parlaments fehlte. In einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ wurde ein bestehendes, funktionierendes System einfach zerstört, hieß es, nachdem die im Parlament beschlossene Novelle zum Ärztegesetz publik wurde. Demnach werden nun statt Ärzten Beamte darüber entscheiden, an welchem Standort wie viele Ärzte gleichzeitig in einer Abteilung ausgebildet werden. Die Qualitätskontrolle wurde zudem in den Kompetenzbereich des Gesundheitsministeriums übertragen.
A.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), ist hörbar verärgert. Er weiß, was der Grund für die umstrittene Entscheidung war: „Der Ursprung dieser Entscheidung liegt in einem juristischen Formalfehler, der vor Jahrzehnten geschehen ist, als bei der Zuordnung von Aufgaben wie die Anerkennung von Ausbildungsstätten in den übertragenen Wirkungsbereich der Ärztekammer die Bundesländer nicht um ihr Einverständnis gefragt wurden“, so Szekeres. „Anstatt diesen Fehler einfach zu korrigieren, haben die Bundesländer die Chance gesehen, mehr Macht an sich zu reißen. Es ist aber keinesfalls die gesamte Zuständigkeit für die Ausbildung verloren gegangen.“ Die Schuld sieht der Präsident ganz klar bei den Bundesländern, die die Gesetzeslücke ausnutzen wollten und damit Teile der Kompetenzen, die bisher im übertragenen Wirkungsbereich der ÖÄK lagen, an sich zögen. Darunter fallen neben der Anerkennung von Ausbildungsstätten auch die Qualitätskontrolle für Ordinationen, die derzeit die ÖÄK-Tochtergesellschaft ÖQMed in bewährter Form garantiert.
Konsequenzen für Kammer, Ärzte und Patienten
Die ÖÄK sei im übertragenen Wirkungsbereich schon seit vielen Jahren unter anderem für die Anerkennung von Ausbildungsstätten und die Festsetzung von Ausbildungsstellen zuständig und gewährleiste so die Ausbildungsqualität von Ärztinnen und Ärzten; ebenso auch, dass österreichweit der einheitliche Vollzug sichergestellt ist. „Bei der Qualitätssicherung gibt es bis 2024 Zeit, eine Lösung zu finden. Sollte das erfolglos bleiben, würde die Qualitätssicherung beim Gesundheitsministerium landen“, ist Szekeres überzeugt.
Für die auszubildenden Ärzte sind ebenfalls Konsequenzen zu erwarten. „Die Österreichische Ärztekammer vollzieht seit vielen Jahren ausbildungsrechtliche Angelegenheiten ohne Probleme und auf qualitativ höchstem Niveau. Dies willkürlich der Ärzteschaft zu entziehen, ist unverständlich und wird dazu führen, dass noch mehr Ärztinnen und Ärzte Österreich verlassen werden“, fürchtet der Präsident. Die Anerkennung von Ausbildungsstätten und die Festsetzung von Ausbildungsstellen stünden in engem Zusammenhang mit der Ausbildungsqualität und damit mit der Sicherstellung, dass Ärztinnen und Ärzten in der Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vermittelt werden. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum Landespolitiker und Länderbehörden mehr Erfahrung und Wissen zu diesem Thema haben sollten als Ärztinnen und Ärzte. Wir befürchten hier also einen deutlichen Qualitätsverlust“, zeichnet Szekeres es düsteres Szenario.
Selbst für die Patienten habe die Entscheidung Folgen. Die Bevölkerung werde diesen Schritt insofern bezahlen müssen, als dass nun mit Steuergeld unnötigerweise neue Strukturen aufgebaut werden müssen – im Extremfall in neunfacher Ausfertigung, so Szekeres, der fortfährt: „Zudem sehen wir die Patientenversorgung der Zukunft in akuter Gefahr. Schon jetzt steht die Qualität der ärztlichen Ausbildung durch die Sparpolitik der vergangenen Jahre stark unter Druck. Die Entwicklungen, die nun durch diese Novelle zu befürchten sind – mehr Abwanderung von jungen Ärztinnen und Ärzten ins Ausland, schlechtere Ausbildungsqualität –, könnten jetzt einen weiteren herben Rückschlag bedeuten.“
Maßnahmen für die Zukunft
Dass Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nicht vehementer interveniert hat, findet der Ärztekammer-Chef schade: „Dass das Ministerium und der Bundesgesetzgeber dem massiven Druck der Bundesländer nachgegeben haben, ist natürlich zutiefst bedauerlich.“
Für die Zukunft könnte es demnach für die Ärzteausbildung zu Bundesland-abhängigen Änderungen kommen, denn während bislang Ärzte die Rahmenbedingungen für die Ärzteausbildung selbst festgelegt hätten, würden das in Zukunft medizinfremde Landesbehörden übernehmen. „Statt Ärztinnen und Ärzten werden nun Landesbehörden darüber entscheiden, an welchem Standort wie viele Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig in einer Abteilung ausgebildet werden. Es steht für uns völlig außer Zweifel, dass die Ausbildung weiterhin in die kompetenten Hände der Ärztinnen und Ärzte gehört, denn nur so kann die Versorgungsqualität gesichert werden“, gibt sich Szekeres kämpferisch und scheint den Boden noch nicht verloren zu geben.
Die Österreichische Ärztekammer hat sich bereits im Vorfeld energisch gegen die Novelle zur Wehr gesetzt und werde das auch weiterhin tun, versichert der Präsident. „In einer am Kammertag beschlossenen Resolution wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die zu Lasten der Ärztekammer vorgenommenen Verschlechterungen im Ausbildungsbereich zurückzunehmen. Erst kürzlich haben die Präsidenten der medizinischen Fachgesellschaften und die Vorsitzenden der ÖÄK-Bundesfachgruppen und -Bundessektionen eine Unterstützungserklärung unterfertigt, die an Bundeskanzler, Gesundheitsminister und die neun Landeshauptleute gesendet wurde. Darin wurden Bundesregierung, Parlament und die Landeshauptleute eindringlich aufgefordert, die Kompetenz für die Anerkennung von Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen bei der Ärzteschaft zu belassen“, so Szekeres abschließend.
Im Sinne einer konstruktiven, zielführenden und zukunftsträchtigen Lösung bleibt nun zu hoffen, dass sich die Konfliktparteien an einen Tisch setzen. Immerhin geht es dabei um die Zukunft der ärztlichen Ausbildung und Qualitätssicherung und damit um den Erfolg des österreichischen Gesundheitswesens. bw

Fachärztin/Facharzt für die Kinder- und Jugendheilkunde
Onkologische Rehabilitation Leuwaldhof Kinder Jugend Reha / St. Veit im Pongau / unterschiedliche Arbeitszeitmodelle möglich
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Psychosoziale Dienste / Wien / Vollzeit oder Teilzeit
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Leitender Oberarzt / Stellvertretender Chefarzt (m/w/d)
Klinik Schloss Waldleiningen / Mudau, Deutschland / Teilzeit oder Vollzeit
















