Ärzteversicherung: Fehleralarm!
Falsches Bein amputiert, Tupfer im Bauchraum vergessen, Säugling aufgrund von falscher Behandlung verstorben? Es sind immer die extremen Einzelfälle, die Emotionen hochgehen lassen und auf Titelblättern von Boulevardmedien aufpoppen.

Gerhard Ulmer, Geschäftsführer von Ärzteservice und Experte für Versicherungsfragen rund um den Arztberuf. Foto: ärzteservice
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Konkrete Zahlen und Studien zu Fehlern, die im Zuge medizinischer Behandlungen tatsächlich tagtäglich passieren können, gibt es für Österreich nicht. Die medizinische Versorgung hierzulande wird immer als qualitativ hochwertig gelobt, die Bevölkerung hat viel Vertrauen in die Medizin.
Aus einer Untersuchung der deutschen Krankenkassen geht hervor, dass es bei 1 % aller Behandlungen zu Fehlern kommt. Umgerechnet auf Österreich kämen die heimischen Mediziner damit auf 19.000 Behandlungsfehler jährlich, davon würden etwa 1.900 tödlich ausgehen.
Aufklärung und Dokumentation
Einen tatsächlichen Erfolg seines Tuns schuldet ein Arzt seinem Patienten nicht. Jedoch hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Behandlung nach dem aktuellen Stand der Medizin durchgeführt wird und Patienten umfassend über Chancen und Risiken von Eingriffen und Behandlungen aufgeklärt werden. Das heißt, ein Patient muss über die Art der Behandlung informiert werden, über Risiken und etwaige Folgen einer Behandlung sowie über mögliche Alternativen – dazu gehört auch die Nichtbehandlung. Wichtig ist auch, dass sich der Arzt davon überzeugt, dass der Patient verstanden hat, was gesagt wurde, und schließlich gilt es, die gesamte Patientenaufklärung akribisch zu dokumentieren.
Sicherheit für Ärzte
Risikomanagement bezeichnet alle Maßnahmen, die den Umgang mit dem Risiko, Fehler im Zuge der Berufsausübung zu machen, umfassen, wie zum Beispiel Risiken zu reduzieren oder an Dritte überzuwälzen. Eine Reduktion des Risikos kann etwa durch Qualitäts- und Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel durch Checklisten, erfolgen. Das zentrale Instrument zur Überwälzung von Risiken auf Dritte stellen verschiedene Berufs-Versicherungen dar, die den Arzt absichern, die Arzt-Haftpflichtversicherung und die Arzt-Spezialrechtsschutzversicherung. Beide Absicherungen sind nicht austauschbar, haben aber je nach individueller Berufssituation eine unterschiedliche Gewichtung. Welche Versicherungsmöglichkeiten Ärzte haben und was dabei zu beachten ist, beschreibt Gerhard Ulmer, Geschäftsführer Ärzteservice, Experte für Versicherungsfragen rund um den ärztlichen Berufsstand.
?Warum müssen Ärzte eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Trotz größter Sorgfalt und der Arbeit des Arztes nach bestem Wissen und Gewissen – wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Doch sind leider gerade bei Arztfehlern die Schäden oft immens. Hinzu kommt, dass die Leistungen der Ärzte von den Patienten durch Dr. Google, Arztserien & Co. immer häufiger kritisch hinterfragt werden. Sehr gut möglich also, dass sich ein Arzt im Laufe seiner Karriere mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert sieht. Daher ist die Berufshaftpflichtversicherung, auch Arzthaftpflichtversicherung genannt, nicht nur für freiberuflich tätige Ärzte gesetzlich verpflichtend, sondern auch überaus sinnvoll. Sie bietet Ärzten und Zahnärzten, die in Anstellung oder selbstständig sind, die benötigte finanzielle Sicherheit. Denn Schadenssummen gehen schnell in die Hunderttausende – wenn nicht weit darüber hinaus – und sind damit existenzgefährdend. Auf Basis eines behaupteten Behandlungsfehlers werden zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Patienten geltend gemacht. In diesem Fall greift die Ärzte-Haftpflichtversicherung. Parallel dazu kann es meist zur Einleitung eines behördlichen Strafverfahrens kommen. Dies fällt in den Bereich des Spezialrechtsschutzes. Der Vorwurf einer strafrechtlich relevanten Handlung trifft dann den Arzt persönlich.
?Welche Kosten können auf Ärzte zukommen, wenn der Verdacht eines Behandlungsfehlers besteht?
Je nach Art des Fehlers kann es zu Kosten für Folgebehandlungen, Schmerzensgeld, Pflegegeld oder Unterhaltszahlungen kommen. Deshalb sollten Ärzte eine Haftpflichtversicherung abschließen. Oft reicht aber die gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Millionen-Mindestversicherungssumme nicht für die mittel- bis langfristigen Schadenersatzverpflichtungen aus. Daher ist zu überlegen, diese Deckungssumme auf fünf oder zehn Millionen auszuweiten.
?Würden Sie auch angestellten Ärzten zu einer Haftpflichtversicherung raten?
Ja, definitiv! Im Bereich der öffentlichen Krankenhäuser und der privaten Krankenanstalten ist die Absicherung im Schadenfall für den einzelnen angestellten Arzt oder den Arzt in Ausbildung nicht gesetzlich geregelt und oft unklar. Auch wenn der Betreiber der Krankenanstalt über eine entsprechende Versicherung verfügen sollte, ist damit nicht ausgeschlossen, dass sich der Betreiber über den Regressweg beim Arzt schad- und klaglos hält. Mit einer eigenen Haftpflichtversicherung sichern sich auch angestellte Ärzte ab.
Einigung erzielen
Im Österreichischen Recht gilt mit wenigen Ausnahmen: Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen können. Das heißt, ein geschädigter Patient muss als Kläger zweifelsfrei beweisen, dass der Schaden, den er erlitten hat, durch den Beklagten zustande gekommen ist. Im Hinblick auf Prozesse mit Behandlungsfehlern kann dies eine sehr hohe Hürde darstellen und wurde zugunsten der Patienten gesenkt. Es ist ausreichend, wenn der Patient als Kläger beweisen kann, dass der erlittene Schaden mit einem sehr hohen Grad an Wahrscheinlichkeit durch den Behandlungsfehler des Arztes entstanden ist. Die Darlegungs- und Beweislast für einen Behandlungsfehler trägt grundsätzlich der Patient, in manchen Fällen kommt es zu einer Beweislastumkehr.
Werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen, ist das meist mit hohen Kosten und viel Zeitaufwand für alle Beteiligten verbunden, daher bietet die Schiedsstelle der Ärztekammer eine kostenlose und unbürokratische Plattform für die Beilegung von Differenzen zwischen Patienten und Ärzten.

Fachärztin/Facharzt für die Kinder- und Jugendheilkunde
Onkologische Rehabilitation Leuwaldhof Kinder Jugend Reha / St. Veit im Pongau / unterschiedliche Arbeitszeitmodelle möglich
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Psychosoziale Dienste / Wien / Vollzeit oder Teilzeit
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Leitender Oberarzt / Stellvertretender Chefarzt (m/w/d)
Klinik Schloss Waldleiningen / Mudau, Deutschland / Teilzeit oder Vollzeit
















